Gewerbliche Schutzrechte

Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs schützen Ihr geistiges Eigentum und Ihre Investitionen. Insbesondere angemeldete beziehungsweise eingetragene Schutzrechte bieten einen verlässlichen Schutz.

  • Erarbeiten einer Anmelde- und Schutzrechtsstrategie
  • Erstellen von Anmeldeunterlagen
  • Korrespondenz mit Patentämtern sowie mit Kollegen im Ausland
  • Vertretung gegenüber den Patentbehörden und Führen von Prüfungsverfahren

Schutzrechtsverletzungen

Wenn Rechte gegen einen Mitbewerber geltend gemacht werden müssen, gilt es unter Abwägung der eigenen Interessen eine optimale Strategie zu finden. Im Falle eines drohenden Angriffs aus einem Schutzrecht oder wenn ein Schutzrecht der eigenen Entwicklung im Wege steht, ist ein adäquates Vorgehen erforderlich.

  • Überwachungen von Patentpublikationen von Mitbewerbern
  • Gutachten zu Verletzungen und Umgehungslösungen
  • Abgrenzungsvereinbarungen
  • Vertretung vor Patentamt und Patentgericht

Schutzrechtsbewertung und Lizenzen

Bei IP-Transaktionen, Lizenzierungen oder im Falle des Verkaufs einer Firma kommt es auf die sachgerechte Bewertung von Schutzrechten an.

  • Bewertung von Schutzrechten
  • Lizenzverträge
  • Mitarbeit bei Due Diligence Prüfungen und bei der Ausarbeitung geeigneter Vermarktungsstrategien in Kooperation mit Partnern

Arbeitnehmererfinderrecht

Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen in Deutschland dem Arbeitnehmererfinderrecht. Insbesondere sind eine Melde- sowie eine Vergütungspflicht geregelt. Eine Missachtung dieser Vorschriften kann zu unklaren und problematischen Situationen führen.

  • Erarbeiten von Vorgangsdefinitionen
  • Seminare für Geschäftsführung und Mitarbeiter
  • Berechnung einer angemessenen Vergütung
  • Vermittlung im Streitfall
  • Vertretung vor der Schiedsstelle am Deutschen Patent- und Markenamt